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Historisches aus dem Musik-Kreis |
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Lauenburgische Landeszeitung | ||
Protest: Kirchenvorsteher dankt ab |
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Im Streit um Manfred Schulz wird Herbert Vogel und Dieter Wollenberg ein Alleingang vorgeworfen. Von Stefan Schiwotz Lauenburg. Der Streit darüber, ob der gekündigte Kirchen- musiker Manfred Schulz wieder im Dietrich- Bonhoeffer- Haus die Orgel spielen darf, geht weiter. Nachdem das Kieler Arbeitsgericht die Kündigung des Organisten für rechts- widrig erklärt hatte, überreichte die Kirchengemeinde Schulz nun eine offizielle Abmahnung. Schulz solle sich entweder von seiner Frau scheiden lassen oder wieder mit ihr zusammenziehen, hieß es darin. Ansonsten müsse er mit einer diesmal rechtswirksamen Kündigung rechnen. Grund: Die Kirche hatte vor zwei Jahren einen Formfehler gemacht, als sie Manfred Schulz, vor die Tür gesetzt hatte, weil er zwar von seiner Frau getrennt lebt, aber nicht geschieden |
ist. Nach dem Arbeitsrecht hätte der Musiker zunächst eine Abmahnung erhalten müssen. An Stelle von Manfred Schulz nahm nun der Kirchenvorsteher Winfried Matern den Hut. Als er von der Abmahnung gegen den Musiker hörte, übergab er dem Kirchenvorsteher Herbert Vogel seine Rücktrittserklärung. Noch in dieser Woche werde er zusätzlich aus der Kirche austreten, kündigte Winfried Matern an, "mein Gott und mein Jesus wohnen zur Zeit nicht in der Lauenburger Kirche", schrieb Matern an den Kirchenvorstand. Matern wirft den Kirchenvorstehern Herbert Vogel und Dieter Wollenberg einen Alleingang vor. Der Kirchenvorsteher habe nach der Kieler Arbeitsgerichtsentscheidung seinen Anwalt beauftragt, sich mit Manfred Schulz gütlich zu einigen. Über eine erneute Abmahnung oder Kündigung sei zwar geredet, |
aber noch nicht entschieden worden. Notfalls will Matern das mit dem Protokoll der
Kirchenvorstandssitzung beweisen. Herbert Vogel und Propst Peter Godzik dementieren. Es sei ein
Drei-Stufen-Beschluss gefasst worden, in dem zuerst eine gütliche Einigung, dann eine
Abmahnung und zum Schluss die Kündigung gestanden hätten. Somit sei es unnötig gewesen, über eine Abmahnung erneut abzustimmen. Matern hat einen weiteren Kritikpunkt: "Völlig unverständlich ist mir die Forderung, ein Kirchenmitglied dazu aufzufordern, die Ehescheidung zu beantragen", schrieb er in seiner Rücktrittserklärung. Herbert Vogel wehrt ab: Die wilde Ehe, in der Schulz mit der Lütauer Organistin lebt, sei nicht der Grund für die Kündigung. Schlimmer sei, dass Schulz noch verheiratet sei und somit in unklaren Verhältnissen lebe. |
Winfried Matern schloss zum vorerst letzten Mal das Portal der Maria-Magdalenen-Kirche. Foto: Schiwotz |