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Historisches aus dem Musik-Kreis

Lübecker Nachrichten v. 24. Juni 1997 Lauenburger Rufer v. 25. Juni 1997
Kirchenvorstand bleibt hart
Kantor Schulz bleibt die Rückkehr auf die Orgelbank verwehrt
Lauenburger Kirchenvorstand
unbelehrbar?
Von SEBASTIAN PREY
LAUENBURG - Der Rechtsstreit zwischen dem Lauenburgerger Kirchenvorstand und seinem suspendierten Kantor Manfred Schulz geht in die nächste Runde. Gegen das Urteil des Lübecker Arbeitsgerichts im Februar hat der Vorstand nun Berufung eingelegt. Damit bleibt Schulz die Rückkehr auf die Orgelbank verwehrt.
Die Kirche lehnt somit weiterhin eine Zusammenarbeit ab. Nicht verwunderlich, denn schon im Vorfeld wurden Stimmen laut, die meinten, dass der Riss zwischen der Gemeinde und dem Kirchenmusiker einfach nicht mehr zu kitten sei. Auslöser des Streits zwischen der Kirche und dem in Lauenburg sehr beliebten und engagierten Musiker ist eine uneheliche Beziehung! Der im Zuge der Suspendierung gegründete Verein Lauenburger Musik-Kreis (Schulz ist der musikalische Leiter) kann die Entscheidung der Kirche nicht nachvollziehen, zumal das Gerichtsurteil sehr eindeutig gefällt wurde. Der erste Vorsitzende Ulrich Meyer: „Ich bin enttäuscht über die Haltung einiger Kirchenvorsteher." Stellvertreterin Renate Flügge: „Es entsteht der Eindruck, als wolle man einen Menschen und seine Angehörigen irgendwelchen angeblich unverrückbaren christlichen Grundsätzen opfern."
Lauenburg (zrc) - Nachdem das Lübecker Arbeitsgericht in einem sehr eindeutigen Urteil die Kündigung des Lauenburger Kirchenmusikers Manfred Schulz in seinem Urteil vom 25. Februar 1997 für unwirksam erklärt hat, wurde nun vom Lauenburger Kirchenvorstand Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Damit bleibt Manfred Schulz die Rückkehr auf die Orgelbank zunächst weiterhin verwehrt.
Das Arbeitsgericht hatte die Begründung von Manfred Schulz in vollem Umfang akzeptiert und damit die Berufung des Lauenburger Kirchenvorstandes auf kirchliche Grundsätze verworfen. »Die Auffassung der Beklagten (Kirchengemeinde Lauenburg) entspricht auch nicht den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben, die - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters zugrunde zu legen und anzuwenden sind (...). Es mag sein, dass der derzeitige Kirchenvorstandsvorsitzende, sein bis dahin amtierender Probst und einige Gemeindemitglieder sich diese Maßstäbe gesetzt haben, worauf es jedoch nicht ankommt, da solche Maßstäbe nicht fehlende anerkannte Maßstäbe der verfassten Kirche ersetzen.« (Arbeitsgericht Lübeck: Urteil vom 25. Februar 1997).
Renate Flügge, stellvertretende Vorsitzende des Lauenburger Musik-Kreises: »Es entsteht der Eindruck, als wolle man in Lauenburg einen Menschen und seine Angehörigen irgendwelchen, angeblich unverrückbaren christlichen Grundsätzen opfern. Scheinbar merken manche Kirchenvorsteher nicht, dass es hier nicht um Recht haben, sondern auch noch um menschliche Schicksale geht. Ich bin froh, dass ich dieser Lauenburger Kirche nicht mehr angehöre.«
Ulrich Meyer, Vorsitzender des Lauenburger Musik-Kreises: »Ich bin enttäuscht über die Haltung einiger Kirchenvorsteher. Der Lauenburger Musik-Kreis hat sich seit der Trennung von der Lauenburger Kirche erstaunlich gut entwickelt. Die Mitgliederzahl hat sich fast verdoppelt. Es ist bedauerlich, dass durch die Vorgehensweise des Lauenburger Kirchenvorstandes eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht gerade gefördert wird. Trotzdem geben wir nicht auf. Die breite Unterstützung in der Lauenburger Bevölkerung macht uns Mut.«
Lauenburgische Landeszeitung v. 24. Juni1997

Sympathien für Manfred Schulz
Musik-Kreis sieht sich von Bevölkerung unterstützt
Der Kirchenvorstand will eine Wiedereinstellung von Schulz nicht akzeptieren

Von Detlef Bienwald Lauenburg. 
Seitdem sich der Lauenburger Musik-Kreis (LMK) nach den Querelen um seinen Leiter Manfred Schulz von der Kirche getrennt hat, erlebt er einen Mitglieder-Boom: Die Zahl der aktiven Sänger, Musiker und Tänzer hat sich auf 120 verdoppelt. „Viele sind als Symphatisanten gekommen. Viele, weil sie sich erst einem von der Kirche unabhängigen Verein anschließen wollten", sagt Ulrich Meyer.
Der LMK-Vorsitzende versteht nicht, warum sich der Kirchenvorstand weigert, das vom Arbeitsgericht in Lübeck gefällte Urteil im von Manfred Schulz angestrebten Wieder- einstellungs- Prozeß zu akzeptieren. „Sind einige Mitglieder in diesem Gremium wirklich unbelehrbar?" fragt er und bedauert gleichzeitig, dass diese Vorgehensweise des Lauenburger Kirchenvorstandes eine „gedeihliche Zusammenarbeit nicht gerade fördert". Der LMK werde nicht aufgeben und schöpfe Mut aus der breiten Unterstützung der Bevölkerung.
Das Arbeitsgericht hatte die Begründung von Manfred Schulz in vollem Umfang akzeptiert und damit die Berufung des Kirchenvorstandes auf kirchliche Grundsätze verworfen. Die Richter kamen zu dem Schluss, die Auffassung der Kirchengemeinde entspreche nicht „den von der verfassten
Kirche anerkannten Maßstäben", die - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters zugrunde zu legen und anzuwenden seien. Begründung: „Es mag sein, dass der derzeitige Kirchenvorstandsvorsitzende, sein bis dahin amtierender Propst und einige Gemeindemitglieder sich diese Maßstäbe gesetzt haben, worauf es jedoch nicht ankommt, da solche Maßstäbe nicht fehlende anerkannte Maßstäbe der verfassten Kirche ersetzen."
Meyers Stellvertreterin Renate Flügge kritisiert: „In Lauenburg will man einen Menschen angeblich unverrückbaren christlichen Grundsätzen opfern. Dabei geht es nicht nur um Recht, sondern auch um menschliche Schicksale."