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Historisches aus dem Musik-Kreis |
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Lübecker Nachrichten v. 24. Juni 1997 | Lauenburger Rufer v. 25. Juni 1997 | |
Kirchenvorstand bleibt hart Kantor Schulz bleibt die Rückkehr auf die Orgelbank verwehrt |
Lauenburger Kirchenvorstand unbelehrbar? |
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Von SEBASTIAN PREY LAUENBURG - Der Rechtsstreit zwischen dem Lauenburgerger Kirchenvorstand und seinem suspendierten Kantor Manfred Schulz geht in die nächste Runde. Gegen das Urteil des Lübecker Arbeitsgerichts im Februar hat der Vorstand nun Berufung eingelegt. Damit bleibt Schulz die Rückkehr auf die Orgelbank verwehrt. Die Kirche lehnt somit weiterhin eine Zusammenarbeit ab. Nicht verwunderlich, denn schon im Vorfeld wurden Stimmen laut, die meinten, dass der Riss zwischen der Gemeinde und dem Kirchenmusiker einfach nicht mehr zu kitten sei. Auslöser des Streits zwischen der Kirche und dem in Lauenburg sehr beliebten und engagierten Musiker ist eine uneheliche Beziehung! Der im Zuge der Suspendierung gegründete Verein Lauenburger Musik-Kreis (Schulz ist der musikalische Leiter) kann die Entscheidung der Kirche nicht nachvollziehen, zumal das Gerichtsurteil sehr eindeutig gefällt wurde. Der erste Vorsitzende Ulrich Meyer: „Ich bin enttäuscht über die Haltung einiger Kirchenvorsteher." Stellvertreterin Renate Flügge: „Es entsteht der Eindruck, als wolle man einen Menschen und seine Angehörigen irgendwelchen angeblich unverrückbaren christlichen Grundsätzen opfern." |
Lauenburg (zrc) - Nachdem das Lübecker Arbeitsgericht in einem sehr eindeutigen Urteil die Kündigung des Lauenburger Kirchenmusikers Manfred Schulz in seinem Urteil vom 25. Februar 1997 für unwirksam erklärt hat, wurde nun vom Lauenburger Kirchenvorstand Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Damit bleibt Manfred Schulz die Rückkehr auf die Orgelbank zunächst weiterhin
verwehrt. Das Arbeitsgericht hatte die Begründung von Manfred Schulz in vollem Umfang akzeptiert und damit die Berufung des Lauenburger Kirchenvorstandes auf kirchliche Grundsätze verworfen. »Die Auffassung der Beklagten (Kirchengemeinde Lauenburg) entspricht auch nicht den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben, die - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eines kirchlichen Mitarbeiters zugrunde zu legen und anzuwenden sind (...). Es mag sein, dass der derzeitige Kirchenvorstandsvorsitzende, sein bis dahin amtierender Probst und einige Gemeindemitglieder sich diese Maßstäbe gesetzt haben, worauf es jedoch nicht ankommt, da solche Maßstäbe nicht fehlende anerkannte Maßstäbe der verfassten Kirche ersetzen.« (Arbeitsgericht Lübeck: Urteil vom 25. Februar 1997). Renate Flügge, stellvertretende Vorsitzende des Lauenburger Musik-Kreises: »Es entsteht der Eindruck, als wolle man in Lauenburg einen Menschen und seine Angehörigen irgendwelchen, angeblich unverrückbaren christlichen Grundsätzen opfern. Scheinbar merken manche Kirchenvorsteher nicht, dass es hier nicht um Recht haben, sondern auch noch um menschliche Schicksale geht. Ich bin froh, dass ich dieser Lauenburger Kirche nicht mehr angehöre.« Ulrich Meyer, Vorsitzender des Lauenburger Musik-Kreises: »Ich bin enttäuscht über die Haltung einiger Kirchenvorsteher. Der Lauenburger Musik-Kreis hat sich seit der Trennung von der Lauenburger Kirche erstaunlich gut entwickelt. Die Mitgliederzahl hat sich fast verdoppelt. Es ist bedauerlich, dass durch die Vorgehensweise des Lauenburger Kirchenvorstandes eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht gerade gefördert wird. Trotzdem geben wir nicht auf. Die breite Unterstützung in der Lauenburger Bevölkerung macht uns Mut.« |
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Lauenburgische
Landeszeitung v. 24. Juni1997
Sympathien für Manfred Schulz |