Historisches aus dem Musik-Kreis

Lauenburgische Landeszeitung 31. Januar 1998

Organist gewinnt erneut Prozess

Evangelische Kirche hatte langjährigem Mitarbeiter wegen seines Lebensstils gekündigt
Manfred Schulz geht es um sein jahrzehntelanges Schaffen, das er fortführen möchte.

Von Tatjana Detloff
Lauenburg. „Wir sind sehr erleichtert und hoffen, dass endlich Ruhe einkehrt und wieder eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Manfred Schulz und der Kirchengemeinde möglich wird." Das sagte Ulrich Meyer, Vorsitzender des Lauenburger Musik-Kreises, nachdem das Landesarbeitsgericht in Kiel am vergangenen Freitag zugunsten des Lauenburger Organisten Manfred Schulz entschieden hatte.
Nach Informationen von Meyer unterlag die evangelische Kirchengemeinde auch in zweiter
 Instanz. Die Berufung und der Auflösungsantrag wurden zurückgewiesen, außerdem entschieden die Richter, dass eine Revision nicht zugelassen
wird. 
Zur Erinnerung: Die evangelische Kirche hatte Schulz, der seit 26 Jahren als Organist fungiert, vor zwei Jahren gekündigt, weil er als verheirateter Mann mit einer anderen Frau zusammenlebt. Der Streit war so weit gegangen, dass der Musik-Kreis, der sich aus dem ehemaligen Kirchenchor unter Leitung von Manfred Schulz gegründet hatte, nicht in der Kirche auftreten durfte. Kirchenvorsteher Pastor Jens Rathjen wollte sich gestern nicht zu dem Urteil äußern. „Wir nehmen erst Stellung, wenn das Urteil schriftlich vorliegt", sagte er der „LL".
„Manfred Schulz war unendlich erleichtert. Ihm ging es nicht um finanzielle Abfindungen, sondern um sein jahrzehntelanges Schaffen als Organist in Lauenburg, das er gern fortführen möchte", berichtete Meyer. Er hofft, dass die Kirche der Gemeinde mit ihrem Verhalten nicht weiter „unendlichen Schaden zufügen" werde, sondern endlich Ruhe einkehre. „Dann könnte der Lauenburger Musik-Kreis auch wieder in den kirchlichen Räumen musizieren", so der Vorsitzende.
Doch zunächst muss Schulz noch warten, bis er auf seinen Organisten-Stuhl zurückkehren kann. Denn das Urteil muss erst schriftlich vorliegen, und der Kirchenvorstand muss disktuieren, ob er weitere Schritte einleiten wird.
Lauenburger Rufer v. 1.April 1998

Landesarbeitsgericht entscheidet gegen Lauenburger Kirchenvorstand

Lauenburg (zrc) - Die Mitglieder des Lauenburger Musik-Kreises e.V können aufatmen. Am letzten Freitag entschied das Landesarbeitsgericht in Kiel im Rechtsstreit um die Kündigung des Lauenburger Kirchenmusikers und künstlerischen Leiters des Lauenburger Musik-Kreises, Manfred Schulz, zu seinen Gunsten. Nachdem die Kirchengemeinde bereits in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht in Lübeck gegen 
Manfred Schulz verloren hatte, war der Lauenburger Kirchenvorstand
 in die Berufung gegangen und hatte zusätzlich die Auflösung des Dienstverhältnisses beantragt. Das Landesarbeitsgericht in Kiel entschied nun in zweiter Instanz, dass sowohl die Berufung als auch der Auflösungsantrag zurückgewiesen werden. Außerdem hat das Landesarbeitsgericht entschieden, eine Revision nicht zuzulassen.Ulrich Meyer, 1. Vorsitzender des Lauenburger Musik-Kreises e.V:  »Wir sind sehr erleichtert und
hoffen, dass endlich Ruhe einkehrt und wieder eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen unserem künstlerischen Leiter, Herrn Schulz, und der Kirchengemeinde Lauenburg möglich wird. Dann könnte der Lauenburger Musik-Kreis auch wieder in den kirchlichen Räumen musikalische Veranstaltungen durchführen und Gottesdienste unter der verantwortlichen Leitung von Manfred Schulz musikalisch ausgestalten.
Lübecker Nachrichten v. 31. März 1998

Kirchenmusiker Manfred Schulz gewann Berufung

LAUENBURG - Die Kündigung des Kirchenmusikers Manfred Schulz hat keine Gültigkeit. Der Lauenburger Kirchenvorstand hat jetzt auch vor dem Landesarbeitsgericht in Kiel in der Berufung verloren.
Bereits in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Lübeck wurde zugunsten des Kirchenmusikers entschieden, dem aufgrund einer
 außerehelichen Beziehung gekündigt werden sollte. Das Kieler Gericht hat zudem entschieden, eine weitere Revision nicht zuzulassen. Mit Erleichterung wurde das Urteil vom Lauenburger Musik-Kreis aufgenommen. Kirchenmusiker Manfred Schulz hat dort die künstlerische Leitung  inne. Ob des Rechtsstreits hat auch der Musik-Kreis stark  gelitten, denn kirchliche Räume wurden für Konzerte nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Vereinschef Ulrich Meyer: „Wir sind wirklich sehr erleichtert, dass endlich Ruhe einkehrt und wieder eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen unserem künstlerischen Leiter Manfred Schulz und der Kirchengemeinde möglich wird."