Historisches aus dem Musik-Kreis

Lauenburgische Landeszeitung v. 28.2.1997

Gericht gab Kantor Schulz Recht
Kirchenmusiker hätte nicht gekündigt werden dürfen

Lauenburg (sts). Das Lübecker Arbeitsgericht gab Kirchenmusiker Manfred Schulz Recht. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hätte dem Kantor nicht kündigen dürfen, entschied der Richter in erster Instanz und gab Schulz in allen Klagepunkten Recht. Den Wunsch der Kirchengemeinde, den Arbeitsvertrag mit Schulz aufzulösen, lehnte der Richter ab. Doch bis das Gericht sein Urteil und die Begründung
schriftlich zustellen, bleibt alles beim Alten, sagt Schulz' Rechtsanwalt Manfred Martens. „Das kann vier Wochen bis ein halbes Jahr dauern." Danach müsse die Gemeinde Schulz aber sofort wieder im Dietrich-Bonhoeffer-Haus auf die Orgelbank lassen. Ob die evangelische Kirchengemeinde in die Berufung gehen will, ist noch nicht entschieden. Pastor Rathjen: „Wir werden am Dienstag im Kirchenvorstand über die Angelegenheit reden." Nach der Kirchenwahl hatten sich im Vorstand die Mehrheiten geändert. Mehr Anhänger des Kantors als früher entscheiden mit. Schulz' Anwalt Manfred Martens sieht einer möglichen, zweiten Instanz gelassen entgegen. Manfred Schulz selbst: „Viele Lauenburger haben zu mir gehalten. Ohne die hätte ich das nicht durchgestanden."
Lübecker Nachrichten v. 27.2. 1997

Arbeitsgericht entscheidet für Kantor Schulz

Von M. PFALZGRAF
LAUENBURG - Die Klage vom 17. Oktober des vergangenen Jahres von Kantor Manfred Schulz gegen die Lauenburger Kirchengemeinde ist zu Gunsten des Klägers entschieden worden. Das Lübecker Arbeitsgericht urteilte pro Manfred Schulz. Damit wurde entschieden, dass Schulz den Chor und das Orchester der Kirchengemeinde auch weiterhin leiten wird - wenn das Gerichtsurteil rechtskräftig ist.
„In erster Instanz wurde für meinen Mandanten entschieden", berichtete der Hamburger Rechtsanwalt Manfred Martens gestern den LN. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, „die Suspendierung wird also bis zur rechtskräftigen Urteilsverkündung bestehen bleiben", i so der Jurist weiter.
Wenn die Kirche keinen Einspruch einlege, dann könne Manfred Schulz sein Kantorenamt im Lauenbuger Dietrich-Bonhoeffer-Haus in wenigen Wochen wieder aufnehmen. „Den genauen Zeitpunkt kann ich jedoch nicht bestimmen", meinte Manfred Martens. Nach der Beurlaubung des Kantors hatten die Musiker aus Chor und Orchester einen Verein, den Lauenburger Musik-Kreis, gegründet, um sich mit Manfred Schulz solidarisch zu erklären und ihm die Gesamtleitung des Musik-Kreises zu übertragen.
Lauenburger Rufer v. 5.März 1997

Kirchengemeinde unterlegen

Lauenburg (fe) - Im Rechtsstreit zwischen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lauenburg/Elbe und dem Kantor Manfred Schulz hat das Arbeitsgericht der Hansestadt Lübeck am 25. Februar 1997 entschieden, dass die von der Kirchengemeinde am 17. Oktober 1996 ausgesprochene Kündigung von Manfred Schulz unwirksam ist, die Auflösung des Vertrages zurückzuweisen sei. Für Schulz »ein Etappensieg, der nur Dank der Unterstützung von so vielen Leuten, die zu mir gehalten haben, zu erreichen war«.
Nach Auskunft des Hamburger Rechtsanwaltes habe Manfred Schulz die Beschäftigung - nachdem das Urteil Rechtskraft erhalten hat - wieder aufzunehmen. Es bleibe aber abzuwarten, ob die Kirchengemeinde gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werde, also in Berufung gehe.